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Wechselmodell
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Inhalt

INHALTSVERZEICHNIS

1. Organisation
2. Kosten
3. Anmeldung

Zielgruppe

und Ablauf

Die Fortbildung „Wechselmodell“ richtet sich an Fachanwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Vormünder und Mitarbeiter des Jugendamtes. Sie umfasst zehn Zeitstunden und wird im Rahmen einer Online-Präsenz stattfinden. Während der Online-Präsenz via Zoom wird durchgängig die Möglichkeit der Interaktion zwischen den Referenten und den Teilnehmern, sowie den Teilnehmern untereinander sichergestellt.

Die Teilnahme erfolgt über die Zuschaltung des jeweiligen Teilnehmers mittels Kamera und Mikrofon.

Die Inhalte der Fortbildung werden mittels Power-Point Präsentationen, Kleingruppenarbeiten und praxisnaher Fallbeispiele vermittelt. Insbesondere im Rahmen der Vorstellung der praxisnahen Fallbeispiele und der aktuellen Rechtsprechung werden Diskussions- und Interaktionsmöglichkeiten geschaffen.

Die Fortbildung ist in einen rein juristischen und einen sozialpädagogischen Teil gegliedert.

Juristischer Teil

Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen der Ein- bzw. Fortführung des Wechselmodells

Im juristischen Teil wird zunächst der Begriff des „Wechselmodells“ erläutert und zu alternativen Betreuungsmodellen abgegrenzt. Es werden die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erläutert, welche vorliegen müssen, um das Wechselmodell ein- bzw. fortführen zu können. Unter Bezugnahme der Rechtsprechung und Literatur werden aktuelle Fallkonstellationen erörtert und gemeinsam mit den Teilnehmern diskutiert. In diesem Zusammenhang werden die Folgen des Wechselmodells auf die Ausübung der (gemeinsamen) elterlichen Sorge dargelegt.

Auswirkungen des Wechselmodells auf weitere Rechtsfragen

Um im familiengerichtlichen Verfahren die Beweggründe der einzelnen Beteiligten besser bewerten und verstehen zu können, werden die Auswirkungen des Wechselmodells auf weitere Rechtsfragen, wie beispielsweise dem Unterhaltsrecht oder der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe näher beleuchtet.

Pädagogischer Teil

Voraussetzungen zur kindeswohldienlichen Durchführung des Wechselmodells

Im pädagogischen Teil der Fortbildung wird zu Beginn der aktuelle Stand der Forschung zum Wechselmodell dargestellt und ein internationaler Vergleich gezogen.

Es werden unterschiedliche Motive der Eltern zur Entscheidung für das Wechselmodell untersucht und in den Kontext zum Kindeswohl gesetzt. Hierbei werden sowohl pädagogische Ausschlusskriterien als auch Voraussetzungen für das Gelingen des Wechselmodells aufgezeigt.

Den Teilnehmern wird ein Überblick über die relevanten Bindungstheorien verschafft und im Rahmen der Durchführung des Wechselmodells diskutiert.

Eltern-Kind-Beziehung in unterschiedlichen Betreuungsmodellen

Die Entwicklung der Eltern-Kind-Beziehung in unterschiedlichen Betreuungsmodellen wird erläutert, so dass die Teilnehmer in die Lage versetzt werden sollen, über die Ein- bzw. Fortführung des Wechselmodells im familiengerichtlichen Kontext eine pädagogische Einschätzung abgeben zu können. In diesem Zusammenhang wird die praktische Ausgestaltung des Wechselmodells diskutiert und erörtert, welche grundsätzlichen Betreuungszeiten im Wechselmodell für unterschiedliche Altersgruppen kindeswohldienlich sind.

Wichtiger Hinweis

Anrechnungsmöglichkeit für Fachanwälte im Familienrecht gemäß § 15 FAO

Für Fachanwälte im Familienrecht besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Besuch unserer Fortbildung als Fortbildung im Sinne des § 15 II FAO anrechnen zu lassen. Die Entscheidung, ob Fortbildungen generell von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer anerkannt werden, liegt im Ermessen der einzelnen Kammer.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf beispielsweise äußerte sich, wie auch viele weitere Rechtsanwaltskammern dahingehend, dass eine Anrechnung als Fortbildung im Sinne des § 15 FAO möglich ist. Wir erteilen Ihnen auf Nachfrage gerne Auskunft darüber, wie sich die weiteren Rechtsanwaltskammern zu unseren Fortbildungen verhalten.

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