unser Seminar

Aus der Praxis für die Praxis
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Inhalt

INHALTSVERZEICHNIS

1. Organisation
2. Kosten
3. Anmeldung

Zielgruppe

und Ablauf

Die Fortbildung „Aus der Praxis für die Praxis“ richtet sich an Fachanwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Vormünder und Mitarbeiter des Jugendamtes. Sie umfasst sechs Zeitstunden und wird im Rahmen einer Online-Präsenz stattfinden.

Während der Online-Präsenz via Zoom wird durchgängig die Möglichkeit der Interaktion zwischen den Referenten und den Teilnehmern, sowie den Teilnehmern untereinander sichergestellt. Die Teilnahme erfolgt über die Zuschaltung des jeweiligen Teilnehmers mittels Kamera und Mikrofon.

Die Inhalte der Fortbildung werden mittels Power-Point Präsentationen vermittelt. Insbesondere im Rahmen der Vorstellung der praxisnahen Fallbeispiele werden Diskussions- und Interaktionsmöglichkeiten geschaffen.

Inhalt

Während unseres Seminars „Aus der Praxis für die Praxis“ besprechen wir mit unseren Seminarteilnehmern rechtlich und pädagogisch herausfordernde Fälle aus den Bereichen Geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen gem. § 1631b BGB, Umgangsverweigerung und Wechselmodell.

Es werden sowohl die materiell- als auch verfahrensrechtlichen Besonderheiten und Schwierigkeiten der einzelnen Praxisfälle herausgearbeitet und anschließend einer pädagogischen Bewertung unterzogen.

Wichtiger Hinweis

Anrechnungsmöglichkeit für Fachanwälte im Familienrecht gemäß § 15 FAO

Für Fachanwälte im Familienrecht besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Besuch unserer Fortbildung als Fortbildung im Sinne des § 15 II FAO anrechnen zu lassen. Die Entscheidung, ob Fortbildungen generell von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer anerkannt werden, liegt im Ermessen der einzelnen Kammer.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf beispielsweise äußerte sich, wie auch viele weitere Rechtsanwaltskammern dahingehend, dass eine Anrechnung als Fortbildung im Sinne des § 15 FAO möglich ist. Wir erteilen Ihnen auf Nachfrage gerne Auskunft darüber, wie sich die weiteren Rechtsanwaltskammern zu unseren Fortbildungen verhalten.

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