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Fortbildungen
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Seminar

Zielgruppe

Unsere Fortbildungen richten sich an sämtliche, in Kindschaftssachen berufstätige Beteiligte; dazu zählt neben dem Verfahrensbeistand auch der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt, der Mitarbeiter des Jugendamtes sowie der Umgangspfleger, der Ergänzungspfleger und der Vormund.

Zweiteilung der Fortbildungen

Neben den rechtlichen Fragestellungen werden in unseren Fortbildungsangeboten auch pädagogische Inhalte vermittelt, um den Teilnehmern so einen umfassenden Blick auf die Belange des im Verfahren im Mittelpunkt stehenden Kindes zu ermöglichen.

Die einzelnen Seminare erörtern zunächst die rechtlichen und pädagogischen Grundlagen des einzelnen Fortbildungsthemas, um die Kenntnisse der Teilnehmer, die sowohl aus pädagogischen als auch juristischen Berufszweigen kommen, abzugleichen. Im Anschluss daran werden die einzelnen Themengebiete gemeinsam, u.a. auch durch einzelne Gruppenarbeiten vertieft.

Ablauf

Alle Fortbildungen in Kindschaftssachen werden im Rahmen einer interaktiven Onlinepräsenz angeboten. Sie umfassen insgesamt entweder 6 oder 10 Zeitstunden und werden in der Regel an fünf aufeinander folgenden Werktagen in den Abendstunden oder im Rahmen von Tagesseminaren stattfinden. Die Fortbildungen enden jeweils mit der Vorstellung und Diskussion praxisrelevanter Fälle. 

Jeder Teilnehmer erhält nach dem Ende der Fortbildung eine schriftliche Bescheinigung über die Teilnahme.

Wichtiger Hinweis

Anrechnungsmöglichkeit für Fachanwälte im Familienrecht gemäß § 15 FAO

Für Fachanwälte im Familienrecht besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Besuch unserer Fortbildung als Fortbildung im Sinne des § 15 II FAO anrechnen zu lassen. Die Entscheidung, ob Fortbildungen generell von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer anerkannt werden, liegt im Ermessen der einzelnen Kammer.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf beispielsweise äußerte sich, wie auch viele weitere Rechtsanwaltskammern dahingehend, dass eine Anrechnung als Fortbildung im Sinne des § 15 FAO möglich ist. Wir erteilen Ihnen auf Nachfrage gerne Auskunft darüber, wie sich die weiteren Rechtsanwaltskammern zu unseren Fortbildungen verhalten.

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