unser Seminar

Minderjährige als Opfer sexualisierter Gewalt
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Inhalt

INHALTSVERZEICHNIS

1. Organisation
2. Kosten
3. Anmeldung

Zielgruppe

und Ablauf

Die Fortbildung „Minderjährige als Opfer sexualisierter Gewalt“ richtet sich an Fachanwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Vormünder und Mitarbeiter des Jugendamtes. Sie umfasst zehn Zeitstunden und wird im Rahmen einer Online-Präsenz stattfinden. Während der Online-Präsenz via Zoom wird durchgängig die Möglichkeit der Interaktion zwischen den Referenten und den Teilnehmern, sowie den Teilnehmern untereinander sichergestellt.

Die Teilnahme erfolgt über die Zuschaltung des jeweiligen Teilnehmers mittels Kamera und Mikrofon.

Die Inhalte der Fortbildung werden mittels Power-Point Präsentationen, Kleingruppenarbeiten und praxisnaher Fallbeispiele vermittelt. Insbesondere im Rahmen der Vorstellung der praxisnahen Fallbeispiele und der aktuellen Rechtsprechung werden Diskussions- und Interaktionsmöglichkeiten geschaffen.

Die Fortbildung ist in einen rein juristischen und einen sozialpädagogischen Teil gegliedert.

Juristischer Teil

Begriffsbestimmung

Der juristische Teil des Seminars befasst sich zunächst mit der Frage, was der Begriff der sexualisierten Gewalt im juristischen Sinne beinhaltet. Hierbei werden insbesondere die strafrechtlichen Vorschriften der §§ 174 ff StGB herangezogen und dargestellt. 

Kinder als Opferzeugen im Strafverfahren

Die Seminarteilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, einen Eindruck vom Gang des Strafverfahrens, in welchem Kinder als Opferzeugen in Betracht kommen, zu erlangen. Es werden insbesondere Schutzmaßnahmen und tatsächliche Probleme im Rahmen der Vernehmung von Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Bereits hier wird ersichtlich werden, dass in vielen Fällen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Straf- und Familiengerichten erforderlich ist. Flankierend werden die möglichen weiteren Rechte der Kinder (Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld; Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz) skizziert.

Familiengerichtliche Maßnahmen

Hieran anknüpfend werden Eingriffe in die elterliche Sorge sowie Umgangsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse im Falle familiärer sexueller Gewalt thematisiert und die materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für diese familiengerichtlichen Maßnahmen erörtert. 

Auf Grund der familien- als auch strafrechtlichen Betrachtungen richtet sich dieses Seminar insbesondere auch an Vormünder oder Ergänzungspfleger, die Betroffene von sexualisierter Gewalt als Mündel betreuen.

Pädagogischer Teil

An den juristischen Teil der Fortbildung schließt sich der pädagogische Teil an.

Den Teilnehmern werden statistische Daten zu Häufigkeiten, zum Hell- und Dunkelfeld und zu unterschiedlichen Missbrauchsformen nahegebracht.

Im Rahmen der pädagogischen Begriffsklärung werden Missbrauchsformen erläutert und voneinander abgegrenzt.

Eine Analyse der möglichen Täterstrategien soll es den Teilnehmern erleichtern, typische Vorgehensweisen zu verstehen.

Ein Überblick unterschiedlicher Risiko- aber auch Schutzfaktoren soll den Teilnehmern ermöglichen, für ihre jeweiligen Handlungsfelder erweitertes Fallverstehen zu erlangen.

Der pädagogische Teil der Fortbildung wird durch einen kurzen Überblick über die Inhalte von Schutzkonzepten sowie Ideen zur Kommunikation mit betroffenen Kindern und Jugendlichen abgerundet.

Wichtiger Hinweis

Anrechnungsmöglichkeit für Fachanwälte im Familienrecht gemäß § 15 FAO

Für Fachanwälte im Familienrecht besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Besuch unserer Fortbildung als Fortbildung im Sinne des § 15 II FAO anrechnen zu lassen. Die Entscheidung, ob Fortbildungen generell von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer anerkannt werden, liegt im Ermessen der einzelnen Kammer.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf beispielsweise äußerte sich, wie auch viele weitere Rechtsanwaltskammern dahingehend, dass eine Anrechnung als Fortbildung im Sinne des § 15 FAO möglich ist. Wir erteilen Ihnen auf Nachfrage gerne Auskunft darüber, wie sich die weiteren Rechtsanwaltskammern zu unseren Fortbildungen verhalten.

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