KinSaFo Fortbildung in Kindschaftssachen für den Verfahrensbeistand, den Fachanwalt im Familienrecht und alle weiteren im Kindschaftsrecht tätigen Personen
Die Arbeit in familiengerichtlichen Verfahren, die auch zugleich Kindschaftssachen gemäß § 151 FamFG sind, stellt sich sowohl für den Verfahrensbeistand, Rechtsanwälte, Angestellte des Jugendamtes als auch für alle weiteren Beteiligten oft als rechtlich und emotional komplexe Angelegenheit heraus. Das Kind und seine Rechte im Mittelpunkt des Verfahrens werden oft von den Bedürfnissen der weiteren Beteiligten überlagert. Umso wichtiger ist es daher, dass der eingesetzte Verfahrensbeistand den Blick für die ureigenen Bedürfnisse des Kindes rechtlich sicher vertreten, aber auch erkennen, von den Bedürfnissen der weiteren Beteiligten abgrenzen und die aufgeworfenen Probleme einer praktikablen Lösung zuführen kann
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 158a FamFG verdeutlicht, dass sich nicht nur der Fachanwalt im Familienrecht, sondern nunmehr auch der Verfahrensbeistand regelmäßig weiterbilden muss. Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass die Fortbildung in Kindschaftssachen bislang eher unterrepräsentiert ist. Daher wollen wir mit unserem Angebot den beruflich am Prozess Beteiligten, wie dem Verfahrensbeistand, dem Fachanwalt im Familienrecht, aber auch dem Mitarbeiter des Jugendamtes und weiteren in Kindschaftssachen Beschäftigten sowohl rechtlich als auch pädagogisch schulen, um die Fokussierung auf das Kindeswohl im familiengerichtlichen Verfahren bestmöglich gewährleisten zu können.
Umgangsverweigerung
Die Fortbildung „Umgangsverweigerung“ richtet sich an Fachanwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Vormünder und Mitarbeiter des Jugendamtes. Sie umfasst zehn Zeitstunden und wird im Rahmen einer Online-Präsenz stattfinden.
Geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Massnahmen gem. § 1631 b BGB
Die Fortbildung „Geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen“ richtet sich an Fachanwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Vormünder und Mitarbeiter des Jugendamtes. Sie umfasst zehn Zeitstunden und wird im Rahmen einer Online-Präsenz stattfinden.
Minderjährige als Opfer sexualisierter Gewalt
Die Seminarteilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, einen Eindruck vom Gang des Strafverfahrens, in welchem Kinder als Opferzeugen in Betracht kommen, zu erlangen.
individuelle Gruppenangebote
Fortbildungen in Kindschaftssachen können ab einer Gruppengröße von mindestens fünf Teilnehmern auch zu individuell vereinbaren Zeiten angeboten werden.
Profitieren Sie von unseren Fortbildungen
Ein starkes Team mit vielen Kompetenzen ...
Sozialpädagogin
Als Sozialpädagogin berate und begleite ich Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
Sozialarbeiterin
Als Sozialarbeiterin kümmere ich mich um die Prävention und Lösung sozialer Probleme.
Kinderschutzfachkraft
Als Kinderschutzfachkraft schätze ich Kindeswohlgefährdungen ein und helfe festzulegen, wie das Kindeswohl gesichert werden kann.
Systemische Therapeutin
Als systemische Therapeutin arbeite ich mit Einzelpersonen, Paaren und Familien im Rahmen ihrer individuellen Themen. Dabei werden Störungen als ehemals funktionale Lösungswege betrachtet und vorhandene Ressourcen gestärkt.
Selbständige Rechtsanwältin
Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Zertifizierte Verfahrensbeiständin
In kindschaftsrechtlichen Verfahren stelle ich die Interessen der Minderjährigen in den Mittelpunkt.
Vormundin
Als gerichtlich bestellte Vormundin bin ich für die rechtlichen Angelegenheiten meiner Mündel verantwortlich.
Lehrbeauftragte der Hochschule Niederrhein
Seit dem Jahr 2010 vermittele ich Studenten in diversen Rechtsbereichen Wissen.
Umgangspflegerin
Als gerichtlich bestellte Umgangspflegerin setzte ich die im gerichtlichen Beschluss geregelten Umgangskontakte zwischen Eltern und Kindern durch.
Fragen und Antworten
Umgangsverweigerung
Die Fortbildung „Umgangsverweigerung“ richtet sich an Fachanwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Vormünder und Mitarbeiter des Jugendamtes. Sie umfasst zehn Zeitstunden und wird im Rahmen einer Online-Präsenz stattfinden. Während der Online-Präsenz via Zoom wird durchgängig die Möglichkeit der Interaktion zwischen den Referenten und den Teilnehmern, sowie den Teilnehmern untereinander sichergestellt. Die Teilnahme erfolgt über die Zuschaltung des jeweiligen Teilnehmers mittels Kamera und Mikrofon.
Geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Massnahmen
Die Fortbildung „Geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen“ richtet sich an Fachanwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Vormünder und Mitarbeiter des Jugendamtes. Sie umfasst zehn Zeitstunden und wird im Rahmen einer Online-Präsenz stattfinden. Während der Online-Präsenz via Zoom wird durchgängig die Möglichkeit der Interaktion zwischen den Referenten und den Teilnehmern, sowie den Teilnehmern untereinander sichergestellt. Die Teilnahme erfolgt über die Zuschaltung des jeweiligen Teilnehmers mittels Kamera und Mikrofon.
Individuelle Gruppenangebote
Fortbildungen in Kindschaftssachen für die ausschließlich Ute Bette und Sabrina Reinders als Referentinnen vorgesehen sind, können ab einer Gruppengröße von mindestens fünf Teilnehmern auch zu individuell vereinbaren Zeiten angeboten werden. Nach Absprache können daneben auch Fortbildungen mit Inhalten angeboten werden, die bislang nicht auf der Internetpräsenz veröffentlicht wurden.
Kosten für die Fortbildung
Die Kosten für diese Fortbildung belaufen sich auf 395,00 €. Es kann keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Für mehr Informationen hier klicken.
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